59. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
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Umgang mit Anfragen nach ärztlicher Suizidassistenz in der hausärztlichen Praxis: Ergebnisse einer qualitativen Interviewstudie
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Hintergrund: Seit der Aufhebung des Verbotes geschäftsmäßiger Beihilfe zum Suizid durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020 und der Streichung des Verbots ärztlicher Suizidassistenz aus der ärztlichen Musterberufsordnung 2021 ist ärztliche Suizidassistenz in den meisten Bundesländern möglich. Hausärzt:innen sind als oftmals langjährige Vertraute ihrer Patient:innen prädestinierte Ansprechpartner:innen für Sterbewünsche – so auch bei Anfragen nach assistiertem Suizid.
Zielsetzung/Fragestellung: Bislang ist wenig über Anfragen nach Suizidassistenz und den Umgang damit in Deutschland abseits von Sterbehilfeorganisationen bekannt. Die HAPASS-Studie untersuchte mithilfe leitfadenorientierter Einzelinterviews die Perspektiven von 19 deutschen Hausärzt:innen auf das Thema Suizidassistenz. Ein Schwerpunkt der Studie lag auf den Erfahrungen mit Anfragen nach Suizidassistenz.
Diskussionspunkt: Wie kann ein angemessener Umgang mit der Anfrage nach Suizidassistenz in der hausärztlichen Praxis aussehen?
Inhalt: Aus der qualitativen Studie wurde deutlich, dass die befragten Hausärzt:innen situations-, einstellungs- und wissensbedingt unterschiedlich auf Anfragen nach Suizidassistenz reagierten und damit umgingen. Es ließen sich 4 Umgangsgruppen identifizieren, wobei sowohl intrasituative als auch intrapersonelle Dynamiken vorkamen. In keinem Fall wurde die Bitte um ärztliche Hilfe beim Suizid sofort mit einem Handlungsauftrag zur Suizidassistenz gleichgesetzt. Nur sehr selten kam es am Ende zur Suizidassistenz durch den Arzt/die Ärztin oder eine Sterbehilfeorganisation.
Take Home Message für die Praxis: Die Bitte um Suizidassistenz in der hausärztlichen Praxis ist nicht mit einem Handlungsauftrag zur Suizidassistenz gleichzusetzen. Je nach Situation und eigener Einstellung bieten sich unterschiedliche Umgänge mit einer solchen Anfrage an.