Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung
Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung
Entwicklung fallübergreifender Beobachtungsbögen für Anamnese und körperliche Untersuchung im Zuge arbeitsplatzbasierter Prüfungen
2Justus-Liebig-Universität Gießen, Rudolf-Buchheim-Institut für Pharmakologie, Gießen, Deutschland
Text
Fragestellung/Zielsetzung: In Deutschland sind in den letzten Jahren im Zuge einer Diskussion über Reformen in der ärztlichen Ausbildung vom BMG mehrere Entwürfe zur Änderung der ärztlichen Approbationsordnung entwickelt worden, die eine „Prüfung am Patienten oder an der Patientin“ (PaP) im dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung vorsehen. Diese mehrschrittige Prüfung umfasst die Beobachtung und Bewertung der Anamnese und körperlichen Untersuchung durch die Prüfenden. Es wurden Herausforderungen und Lösungsansätze zur Standardisierung und Objektivierung dieser fallspezifischen Prüfungsbestandteile diskutiert und entwickelt.
Methoden: Eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitenden des IMPP und Sachverständigen wurde gebildet, um ein Bewertungsbogen-Konzept für die PaP zu entwickeln. Eine Literaturrecherche und der Austausch mit Sachverständigen ergaben, dass es keinen einheitlichen Bewertungsmaßstab für eine strukturierte und systematische Anamnese sowie für eine Ganzkörperuntersuchung gibt. Daher erarbeiteten die Mitarbeitenden des IMPP anhand von etablierten Lehrbüchern Vorschläge für zwei Beobachtungsbögen. In Workshops und im Umlaufverfahren mit den Sachverständigen wurden diese diskutiert und weitentwickelt, bis ein Konsens erreicht wurde.
Ergebnisse: Es wurde festgelegt, dass sowohl Minimalanforderungen definiert als auch Patientenfall-spezifische Inhalte berücksichtigt werden sollen. Im obligaten Teil der Beobachtungsbögen wurde ein Konsens über die Mindestanforderungen für eine strukturierte und systematische Anamnese sowie für eine Ganzkörperuntersuchung im Rahmen der PaP erzielt. Zusätzlich wurden die Beobachtungsbögen um fallspezifische Inhalte ergänzt, um die Individualität der Patientenfälle aufzugreifen. Diese Inhalte werden vom Prüfungsvorsitz im Vorfeld zur Prüfung vermerkt, um die Anforderungen möglichst nachvollziehbar festzulegen. Zudem ist vorgesehen, diese Anforderungen der zweiten prüfenden Person zur Verfügung zu stellen. Dies soll ein gemeinsames Verständnis der Prüfziele und somit eine objektivere Bewertung ermöglichen.
Diskussion: Da aufgrund der Individualität der Patientenfälle die Festlegung der fallspezifischen Inhalte sowie die Einschätzung deren Wichtung im Ermessen der Prüfenden bleibt, sind Standardisierung und Objektivierung in einem solchen Prüfungsformat nicht vollumfänglich möglich. Mit den Beobachtungsbögen für Anamnese und körperliche Untersuchung wurde jedoch versucht, sich diesen bestmöglich anzunähern. Perspektivisch wäre denkbar, diese Beobachtungsbögen im Zuge anderer arbeitsplatzbasierter Prüfungen zur Anamnese oder körperlichen Untersuchung z.B. im PJ einzusetzen und weiterzuentwickeln.
Take Home Message: Es wurden Beobachtungsbögen für Anamnese und körperliche Untersuchung im Rahmen der PaP entwickelt, die Mindestanforderungen unter Berücksichtigung der Fallvariabilität definieren. Dies könnte die Grundlage für eine objektivere Bewertung schaffen.