Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung
Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung
Ein neues Prüfungsformat für den 3. Abschnitt der ärztlichen Prüfung im Rahmen der Novellierung der ÄApprO: Pilotierung der Prüfung am Patienten oder an der Patientin an der Universität Magdeburg
2Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Universitätsklinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Infektiologie, Magdeburg, Deutschland
3Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, Mainz, Deutschland
4Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Studiendekanat der Medizinischen Fakultät, Magdeburg, Deutschland
5Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, Deutschland
6Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Institut für kognitive Neurologie und Demenzforschung, Magdeburg, Deutschland
7Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Universitätsklinik für Neurologie, Magdeburg, Deutschland
8Justus-Liebig-Universität Gießen, Rudolf-Buchheim-Institut für Pharmakologie, Gießen, Deutschland
Text
Fragestellung/Zielsetzung: Mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 wurden die Grundlagen für die Weiterentwicklung des Medizinstudiums u.a. zu einer stärkeren Kompetenzorientierung, intra- und interprofessioneller Zusammenarbeit sowie Patientenzentrierung gelegt. Das BMG hat dies in seinen Referentenentwürfen zur ÄApprO aufgegriffen [1]. Der Entwurf sieht für den 3. Abschnitt der ärztlichen Prüfung am ersten Tag die „Prüfung am Patienten oder an der Patientin“ (PaP) vor. Die PaP ist eine mehrschrittige Einzelprüfung, die von zwei Prüfenden unabhängig voneinander mit strukturierten Bewertungsbögen bewertet wird. Die Entwicklung dieser Bögen erfolgte am IMPP mit berufenen Sachverständigen. Da die Durchführung der PaP den Fakultäten obliegt, haben die Medizinische Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und das IMPP die Prüfung unter realitätsnahen Bedingungen pilotiert.
Methoden: Die Medizinische Fakultät Magdeburg hat die PaP nach einem positiven Ethikvotum (38/24) von Juni bis Juli 2024 im stationären Setting pilotiert. Es wurden vier Testprüfungen mit acht Prüfenden durchgeführt, die durch ein Blended Learning-Angebot des IMPP (Moodle-Kurse, virtueller Präsenz-Workshop) für Prüfende sowie Testkandidat*innen vorbereitet wurden. Die Einschätzungen der teilnehmenden Prüfenden, Kandidat*innen und Patient*innen wurden am Ende der Testprüfung mittels Evaluationsbögen erhoben.
Ergebnisse: Alle Prüfungen konnten im Zeitraum von 4-5 Stunden durchgeführt werden. Insbesondere die Bestandteile intraprofessionelle (Fallvorstellung nach Anamnese (A) und körperlicher Untersuchung (KU)) und interprofessionelle Übergabe (versorgungsrelevante Aspekte für die weitere pflegerische Betreuung) wurden von den Prüfenden positiv wahrgenommen. Auch die Anwesenheit bei A und KU wurde positiv bewertet. Jedoch wurde die Möglichkeit vermisst, fallunabhängige Fragen zu anderen Themenbereichen zu stellen.
Diskussion: Die PaP ermöglicht es, die grundlegenden ärztlichen Kompetenzen zu überprüfen. Insbesondere die Beobachtung und Bewertung von A und KU und die interprofessionelle Übergabe mit dem Schwerpunkt auf patientenbezogene, versorgungsrelevante Aspekte wurden positiv beurteilt. Jedoch stellt die interprofessionelle Übergabe hohe Anforderungen an die Organisation. Exemplarisch sei die Einbindung der Pflegefachkraft genannt, die zwar in der Pilotierung flexibler arrangiert werden konnte, aber für den Regelbetrieb klare Lösungen erfordert.
Weitere Herausforderungen sind u.a. Prüfungsvorbereitung, Spezifizierung der Rolle der Zweitprüfer*in und curriculares Alignment. Möglichkeiten, die Prüfungsstruktur zu vereinfachen oder die bestehende mündlich-praktische Prüfung unter den Gesichtspunkten der kompetenzorientierten Bewertung und wesentlicher Prüfungsbestandteile zu modifizieren, sollen eruiert werden.
Die Testung hat ein allgemeines Interesse an der kompetenzorientierten Prüfung gezeigt, jedoch erfordert sie einen hohen organisatorischen und personellen Aufwand.