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German Congress of Orthopaedics and Traumatology 2026 (DKOU 2026)

Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU)
20.-23.10.2026
Berlin

Meeting Abstract

Strukturabfrage zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur – Ergebnisse des IQTIG-Jahresberichtes 2024

Nicole Mohr - IQTIG – Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen, Berlin, Deutschland
Maria Klemt - IQTIG – Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen, Berlin, Deutschland
Julia Ostermann - IQTIG – Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen, Berlin, Deutschland

Text

Zielsetzung und Fragestellung: Mit Beschluss der Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) im November 2019 legte der G-BA verbindliche Standards (sogenannte Mindestanforderungen) für Struktur, Personal und Verfahrensabläufe fest. Standorte, die hüftgelenknahe Femurfrakturen versorgen, müssen diese Mindestanforderungen seit dem 1. Januar 2021 erfüllen. Die Strukturabfrage soll jährlich Transparenz über die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Anforderungen innerhalb eines Erfassungsjahres herstellen.

Material und Methoden: Grundlage zur Datenerhebung bildet die Checkliste aus Anlage 3 QSFFx-RL. Diese umfasstalle 26 ausformulierten Mindestanforderungen. Alle Daten, die die Standorte im Rahmen des Nachweisverfahrens im Laufe eines Erfassungsjahres an die Landesverbände der Krankenkassen und den Ersatzkassen (§ 6 QSFFx-RL) übermittelt haben, werden nach Abschluss des Erfassungsjahres gesammelt als Strukturabfrage (§ 8 QSFFx-RL) an das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) übermittelt. Die Information zur Erfüllung einer Mindestanforderung liegt jeweils als binäres Merkmal (erfüllt/nicht erfüllt) vor. Auf Basis der Strukturabfragen können Mindestanforderungen dargestellt werden, die länger als 48 Stunden nicht erfüllt wurden. Somit kann für jede Mindestanforderung ermittelt werden, wie viele Standorte diese für welchen Zeitraum eines Jahres erfüllen (oder nicht erfüllen).

Ergebnisse: Für das Erfassungsjahr 2024 wurden 881 Datensätze ausgewertet. 123 Standorte (13,96%) gaben an, die Anforderungen an ein überregionales Traumazentrum gemäß dem „Weißbuch Schwerverletztenversorgung“ Stand Mai 2012 zu erfüllen. 799 Standorte gaben eine ganzjährige Erfüllung aller erforderlichen Mindestanforderungen an. Die Anforderung einer Zusatzweiterbildung „Klinische Notfall- und Akutmedizin“ gemäß § 3 Abs. 1 Buchst. c QSFFx-RL wurde durchschnittlich an 333,52 Tagen (91,12%), die einer Weiterbildung „Notfallpflege“ gemäß § 3 Abs. 1 Buchst. c QSFFx-RL an 358,90 Tagen (98,06%) erfüllt. Für beide Anforderungen gilt die Übergangsregelung nach § 12 Abs. 6 QSFFx-RL, gemäß der diese Anforderungen spätestens ab dem 1. Januar 2026 zu erfüllen sind. Die Mindestanforderung zur geriatrischen Kompetenz erfüllten Standorte durchschnittlich über alle Standorte hinweg an 50,08 Tagen (13,68%) über Inanspruchnahme der Übergangsregel aus § 12 Abs. 1 QSFFx-RL.

Diskussion und Schlussfolgerung: Insgesamt zeigen die Daten der Strukturabfrage, dass – unter Berücksichtigung der Limitationen der Datengrundlage – die in der QSFFx-RL geregelten Mindestanforderungen erfüllt werden. Welche Auswirkungen die Einführung der Richtlinie und das Auslaufen der Übergangsregelungen auf die Versorgung haben, werden zukünftige Jahresberichte und die Evaluation der Richtlinie zeigen.