28. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Audiologie e. V.
28. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Audiologie e. V.
Subjektive und objektive Veränderungen des Hörvermögens nach Cochlea Implantation bei asymmetrischem Gehör
Text
Fragestellung: Das Patientenkollektiv, welches zur Abklärung der Möglichkeit einer Cochlea Implantation in unserer Klinik vorstellig wird, ist bezüglich des Hörvermögens sehr inhomogen. So ist der Hörverlust in der Regel nicht auf beiden Seiten gleich, sondern mehr oder weniger stark ausgeprägt asymmetrisch. Untersucht werden sollte im Folgenden, ob der Grad der Hörasymmetrie Auswirkungen auf das gemessene Sprachverstehen nach Cochlea Implantation beziehungsweise auf das von den Patienten berichtete Hörergebnis hat.
Methoden: In dieser Studie wurden retrospektiv Daten von 83 erwachsenen, deutschsprachigen Patienten erfasst, welche zwischen April 2020 und Mai 2024 ein Nucleus CI System erhalten haben (Cochlear® Ltd., Sydney, Australia). Alle wiesen vor der Operation ein asymmetrisches Gehör mit einem Hörverlust (4FPTA) von 80 dB oder weniger auf der versorgten Seite und einem Hörverlust von über 30 dB auf der kontralateralen Seite auf.
Gemessen wurde präoperativ das maximale Einsilberverstehen in der unversorgten Situation sowie präoperativ und 6 Monate nach CI-Implantation das einseitige und binaurale (best-aided) Freiburger Einsilberverstehen (65dB S0) in der versorgten Situation. Zusätzlich wurden prä- und 6 Monate postoperativ Sprachtests (best-aided) im Störschall durchgeführt (Bestimmung des SRT im Göttinger Satztest, 45dB Störgeräusch fix, S0N0). Zur Erfassung des subjektiv empfundenen Hörvermögens mit CI wurden Fragebögen zur Lebensqualität (Abbreviated Profile of Hearing Aid Benefit, APHAB) vor- und 6 Monate nach CI-Implantation ausgewertet.
Ergebnisse: Der präoperative Hörverlust des Ohres, welches das CI erhielt, reichte von mittelschwer bis schwer. Postoperativ stellten wir bei allen Messungen Verbesserungen fest. In 88% der Fälle verbesserte sich das Sprachverstehen im Freiburger Einsilbertest (ipsilateral) mit CI in Ruhe um mindestens 20 Prozentpunkte, dabei wurde keine klinisch signifikante Verschlechterung festgestellt. Subjektiv zeigten sich im APHAB bei den Patienten im Median Verbesserungen in der Subdomäne „einfache Hörsituationen, Dialog in ruhiger Umgebung (Ease of Communication; EC)“ um 27 Punkte (bei einer Skala von 1–99), um 9 Punkte in der Subdomäne "Hören mit Störgeräuschen/Nebengeräuschen" (Background Noise, BN), und um 13 Punkte in der Subdomäne „Hören von Sprache in Räumen mit Nachhall/Echo (Reverberation, RV)“. Die „Unbehaglichkeit durch Lärm (Aversiveness of Sounds, AV)“ zeigte keine Veränderung durch die CI-Implantation.
Schlussfolgerung: Auch bei einem nur mäßigen oder mittelschweren Hörverlust ist die Versorgung mit einem CI indiziert, wenn die unilateral gemessene Sprachverständlichkeit unzureichend ist. Dabei ist der APHAB ein geeignetes Instrument, um die vom Patienten berichteten Hörergebnisse zu bewerten.



