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Gesundheit gestalten
30.09.2026-02.10.2026
Göttingen
Gesundheit gestalten
Barrieren zur Inanspruchnahme medizinischer und nicht-medizinischer Leistungen für Menschen mit Behinderungen im Rheinland: eine Sekundäranalyse einer Querschnittsbefragung
Text
Hintergrund: In Ländern mit hohem Einkommen leben laut Weltgesundheitsorganisation rund 11% der Bevölkerung mit mindestens einer Behinderung. Hinzukommen altersbedingte oder kurzfristige, krankheitsbedingte Beeinträchtigungen. Gleichzeitig erleben Menschen mit Behinderungen weiterhin strukturelle Hürden beim Zugang zur Gesundheitsversorgung, z.B. durch bauliche Barrieren. In der von der Deutschen Krebshilfe geförderten DELPHIN-Studie wurden medizinische und nicht-medizinische Leistungserbringende zur Barrierefreiheit ihrer ambulanten Einrichtungen befragt.
Zielsetzung/Fragestellung: Welche Zugangsbarrieren berichten medizinische und nicht-medizinische Leistungserbringende für Menschen mit Behinderungen im Rheinland?
Material & Methoden: Im Winter 2025 wurden ärztliche und nicht-ärztliche Leistungserbringende (u. a. Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, soziale und weitere Leistungserbringende) in einer DSGVO-konformen Online-Befragung (Unipark) zur Barrierefreiheit ihrer Einrichtungen befragt. Die Kontaktaufnahme erfolgte auf Basis frei verfügbarer Kontaktdaten (N=3.417). Erfasst wurden Barrieren u. a. für Menschen mit Bewegungsbeeinträchtigungen, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen. Die Auswertung erfolgte deskriptiv sowie inferenzstatistisch mittels Chi-Quadrat-Tests; Effektstärken wurden mit Cramérs V berichtet.
Ergebnisse: Insgesamt nahmen N=176 Leistungserbringende teil. 56% berichteten mindestens eine Zugangsbarriere, am häufigsten für Menschen mit Bewegungsbeeinträchtigungen (38%). Psychotherapeut:innen gaben signifikant häufiger beeinträchtigungsübergreifende Barrieren (z. B. fehlende Parkmöglichkeiten; 85,7%; x2=13,48; Cramérs V=0,28; p=0,004) und Barrieren für Menschen mit Bewegungsbeeinträchtigungen (82,1%) an als andere Berufsgruppen. Ärzt:innen berichteten signifikant seltener Bewegungsbarrieren in ihrer Praxis (27%; x2= 20,20 Cramérs V=0,34; p<0,001). Für Seh- und Hörbeeinträchtigte gab es keine Gruppenunterschiede.
Diskussion: Mehr als die Hälfte der befragten Leistungserbringenden berichteten strukturelle Zugangsbarrieren. Unterschiede zwischen Berufsgruppen weisen aus Sicht der Leistungserbringenden auf versorgungsstrukturelle Defizite hin. Aufgrund der Selbstauskunft ist von einer Unterschätzung tatsächlicher Barrieren auszugehen. Insgesamt können die Barrieren negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Personen mit Beeinträchtigung haben.
Take Home Message für die Praxis: Barrierefreiheit ist im ambulanten Versorgungsbereich im Rheinland noch nicht flächendeckend umgesetzt.
Interessenkonflikte: Keine



