66. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie
66. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie
Sekundäre Beugesehnenrekonstruktionen in Zone 3 und 4 mittels Interponat – eine retrospektive Analyse von 23 Patienten
Text
Fragestellung: Degenerative Beugesehnenrupturen in Zone 3 und 4 sind durch Knochenvorsprünge oder hervorstehendes Osteosynthesematerial bedingt. Ursächlich für die Knochenvorsprünge können durch eine rheumatoide Arthritis oder osteoarthrotische Degenerationen sein. Als operative Verfahren sind ein Sehnentransfer oder eine Wiederherstellung durch Interponate möglich. In der hier vorliegenden Fallserie wurden unabhängig von der Rupturdauer zur Rekonstruktion ausschließlich Interponate verwendet. Ziel ist eine retrospektive Analyse mit einer Darstellung der verwendeten Operationsmethode und der Ergebnisse abhängig von der Grunderkrankung und den verletzten Sehnen.
Methodik: Im Zeitraum von 12’17 bis 3’26 wurden 23 Patienten wegen einer degenerativen Beugesehnenruptur in Zone 3 und 4 sekundär rekonstruiert. Die Krankengeschichten wurden retrospektiv analysiert. Die postoperativen Ergebnisse wurden mit den verschiedenen Einflussfaktoren korreliert.
Ergebnisse: Die Mehrheit der Patienten litt an einer rheumatoiden Arthritis (12/23). Bei 10/23 Patienten war eine vorangegangene Osteosynthese Ursache der Ruptur. Bei 3/23 Patienten war eine pisotriquetrale Arthrose die Ursache der Ruptur der ulnaren Fingerbeuger. Das Interponat wurde nach Friden genäht. Die Nachbehandlung erfolgte in den meisten Fällen nach dem Manchester Schema. Als Interponat diente in der Mehrzahl der Patienten die Palmaris-longus-Sehne 14/23. Die übrigen Interponate wurden aus Abduktor pollicis brevis, aus Anteilen der Handgelenksbeuger oder einer oberflächlichen Beugesehne gewonnen. Zusätzlich zu den Sehnenrekonstruktionen wurden weitere Eingriffe notwendig (Entfernung von Osteosynthesematerial, (Teil-)Resektion von Karpalknochen und Rekonstruktion der Faszien). Bei acht Patienten waren die Beugesehnen von zwei Fingern betroffen. Alle Patienten konnten eine aktive stabile Beugung wieder erreichen. Die Wiederherstellung der Beugefunkton war nicht abhängig von dem zeitlichen Abstand zwischen Ruptur und rekonstruierender Operation. Es wurde eine Ruptur gesehen, die erneut durch ein Interponat versorgt wurde. Die Ursache der Ruptur war ein übersehener knöcherner Vorsprung.
Schlussfolgerung: Die Rekonstruktion der Beugesehnen in Zone 3 und 4 kann suffizient durch eine Versorgung mit einem Interponat versorgt werden. Gleichzeitig ist eine Behebung der Rupturursache notwendig. Der zeitliche Abstand zwischen Ruptur und chirurgischer Versorgung hat keinen Eingriff auf das funktionelle Ergebnis.



