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28. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Audiologie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Audiologie e. V.
04.-06.03.2026
Oldenburg

Meeting Abstract

Indikation und Evaluation des Benefits bilateraler Hörgeräteversorgung im internationalen Kontext

Kristin Sprenger - Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Medizinische Physik, Oldenburg, Deutschland
Birger Kollmeier - Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Medizinische Physik, Oldenburg, Deutschland
Nick van Huis - Amsterdam UMC, Universiteit van Amsterdam, Otolaryngology – Head and Neck Surgery, Amsterdam Public Health Research Institute, Amsterdam, Niederlande
Cas Smits - Amsterdam UMC, Universiteit van Amsterdam, Otolaryngology – Head and Neck Surgery, Amsterdam Public Health Research Institute, Amsterdam, Niederlande
Anna Warzybok-Oetjen - Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Medizinische Physik, Oldenburg, Deutschland

Text

Die deutsche Hilfsmittel-Richtlinie definiert die Indikation für eine bilaterale Hörgeräteversorgung bislang auf Basis der tonaudiometrischen Hörschwelle und der Sprachverständlichkeit in Ruhe. Obwohl zur Nutzenbewertung auch Sprachtests im Störgeräusch berücksichtigt sind, ist deren Vergleichbarkeit und Eignung unzureichend dokumentiert. Diese Studie evaluiert und erweitert die bestehenden Kriterien und schlägt Optimierungen zur Verbesserung der Richtlinie vor. Ergänzend wurde eine vergleichbare Messreihe mit niederländischen Patienten durchgeführt, um den Transfer der Kriterien über nationale Kontexte hinweg zu untersuchen.

In DE wurden 49 erfahrene Hörgeräteträger mit dem Freiburger Einsilbertest (FBE) in Ruhe und im Störgeräusch sowie mit dem Oldenburger Satztest (OLSA) und dem Göttinger Satztest (GÖSA) im sprachsimulierenden Störgeräusch bei 45 dB und 65 dB getestet. Die niederländische Vergleichsstudie (N=19) nutzte einen äquivalenten Einsilber- und Satztest.

Die Ergebnisse zeigten, dass die die etablierte Indikationsschwelle von 20% Sprachverlust mit dem FBE in Ruhe zuverlässig auf Satztests im Störgeräusch übertragbar ist, mit ≤4% Fehlklassifikationen, überwiegend zugunsten einer früheren Indikationsstellung. Für die Nutzenbewertung liefern OLSA und GÖSA konsistente Ergebnisse und stimmen mit dem FBE in Ruhe überein, während der FBE im Störgeräusch inkonsistente Resultate zeigte und sich als ungeeignet zur Diskrimination der Indikation erwies. Test-Retest-Analysen bestätigen die höhere Robustheit adaptiver Satztests gegenüber festen Wortlisten, mit stärkeren Korrelationen und guten bis exzellenten ICC-Werten. In der niederländischen Vergleichsstudie führten die unterschiedlichen Testscorings (phonembasiert für Einsilber und satzbasiert für Satztest) dazu, dass die Indikationskriterien nicht direkt übertragbar waren, was aber im Mittel ausgeglichen werden kann. Davon unabhängig zeigte sich für die Nutzenbewertung eine hohe Vergleichbarkeit: sowohl Einsilber- als auch Satztest lieferten konsistente Ergebnisse zur Verbesserung durch Hörgeräte, sodass die Bewertung des Versorgungserfolgs robust und international anschlussfähig ist.

Die Ergebnisse belegen, dass adaptive Satztests im Störgeräusch zuverlässige Kriterien für Indikation und Nutzenbewertung liefern, die praxisrelevant und international anschlussfähig sind. Sie ermöglichen eine präzisere Abbildung alltagsrelevanter Kommunikationsfähigkeiten und unterstützen die Harmonisierung internationaler audiologischen Standards.