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- Die Überprüfung der Freiverantwortlichkeit beim assistierten Suizid – eine qualitative Befragung von Suizidassistent:innen, Unterstützer:innen und Angehörigen
Gesundheit gestalten
30.09.2026-02.10.2026
Göttingen
Gesundheit gestalten
Die Überprüfung der Freiverantwortlichkeit beim assistierten Suizid – eine qualitative Befragung von Suizidassistent:innen, Unterstützer:innen und Angehörigen
Text
Hintergrund: Im Urteil vom 26.02.2026 zur Aufhebung des § 217 StGB hat das Bundesverfassungsgericht die Freiverantwortlichkeit des Entschlusses als alleinige Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit von assistierten Suiziden (AS) festgelegt. Bisher existiert kein etabliertes Verfahren zur Prüfung der Freiverantwortlichkeit.
Fragestellung: Wie wird die Freiverantwortlichkeit des Entschlusses zum AS in der Praxis überprüft und sichergestellt?
Material & Methoden: Leitfadengestützte Interviews wurden mit Personen geführt, die an AS in Deutschland beteiligt waren (12.2025–03.2026). Die Einladung zur Studienteilnahme wurde von wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Instituten, Suizidassistenzorganisationen (SAO), Beratungsstellen und Interviewpartner:innen (Snowball-Sampling) disseminiert. Die Interviews wurden digital aufgezeichnet, wörtlich transkribiert und werden derzeit qualitativ inhaltsanalytisch nach Mayring (2022) ausgewertet. Die finalen Ergebnisse werden im Sommer 2026 erwartet.
Ergebnisse: Bisher wurden n=43 Interviews mit Personen geführt, die im Median an n=20 AS in Deutschland beteiligt waren. Die Überprüfung der Freiverantwortlichkeit erfolgte je nach beteiligten SAO und Suizidassistent:innen unterschiedlich. Im Kontext von SAO kam in der Regel ein standardisiertes, zweistufiges Verfahren zur Anwendung, bestehend aus einer Überprüfung schriftlicher Unterlagen und persönlicher Gespräche mit mindestens zwei vermittelten Suizidassistent:innen. Außerhalb von SAO involvierten ärztliche Suizidassistent:innen weitere Akteure (z.B. „Zeug:innen“, Ärzt:innen, Ethikberater:innen) in die Überprüfung der Freiverantwortlichkeit. Nach den persönlichen Gesprächen mit den suizidwilligen Personen stimmten sich die Suizidassistent:innen über ihre Einschätzungen ab. Die Prüfung der Dauerhaftigkeit und die Tiefe der Überprüfung schien teils stark zu variieren.
Diskussion: Unabhängig vom Kontext des AS sind in der Regel mindestens zwei Personen (4-Augen-Prinizip) in die Überprüfung der Freiverantwortlichkeit involviert. Allerdings besteht derzeit kein etabliertes Prüfverfahren, sodass Qualifikationen der in die Überprüfung eingebundenen Personen, Methode und Dokumentation variieren.
Take Home Message für die Praxis: Mit der Überprüfung der Freiverantwortlichkeit versuchen Suizidassistent:innen und SAO die Rechtmäßigkeit der Suizidassistenz sicherzustellen. Das Fehlen eines etablierten Prüfverfahrens kann Unsicherheit bei allen beteiligten Akteuren erzeugen.
Interessenkonflikte: Keine



