98. Versammlung des Vereins Rhein-Mainischer Augenärzte
98. Versammlung des Vereins Rhein-Mainischer Augenärzte
Fallbeispiele zur Differentialdiagnose retinaler Blutungen bei Säuglingen und Kleinkindern
Text
Ziel: Der Zuhörer erfährt, welche Ursachen für retinale Blutungen bei Kindern zu erwägen sind. Darüber hinaus werden Handlungsempfehlungen zur Dokumentation der Befunde und zum interdisziplinären weiteren Vorgehen, insbesondere bei Verdacht auf Schütteltrauma, gegeben.
Methode: Anhand dreier Fallbeispiele wird die Bildgebung retinaler Blutungen mittels Retcam bei Kindern im Säuglings- und Kleinkindalter demonstriert und in den Zusammenhang von Anamnese und Krankheitsverlauf eingeordnet.
Ergebnis: Das Erkennen und die sorgfältige Dokumentation retinaler Blutungen bei kleinen Kindern, die in der Regel per Retcam erfolgt, ist von besonderer Wichtigkeit und kann gegebenenfalls weitreichende forensische Konsequenzen haben. Da retinale Blutungen in Tagen bis wenigen Wochen vollständig resorbiert werden können, ist eine sehr zeitnahe Bildgebung von immenser Wichtigkeit. Für den optimalen Schutz von Kindern, die von Gewalttaten wie Schütteltrauma betroffen sind, bedarf es sowohl einer engen interdisziplinären Zusammenarbeit als auch einer guten Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung. Im stationären Bereich sollte ein Kinderschutzteam hinzugezogen werden, dass unter anderem die Meldung von Verdachtsfällen an die entsprechenden Behörden übernimmt. Gleichzeitig ist zu beachten, dass retinale Blutungen nicht beweisend für eine Kindesmisshandlung sind. Weitere Ursachen, unter anderem akzidentielle Traumata, hämatologische Grunderkrankungen und normale Geburten, sind abzugrenzen.
Schlussfolgerung: Per Retcam lassen sich retinale Blutungen bei Säuglingen und Kleinkindern hervorragend dokumentieren. Insbesondere das Ausmaß und die Verteilung der Blutungen können neben Anamnese und allgemeiner körperlicher Untersuchung Hinweise zur Genese der Blutungen geben und auch forensisch von großer Bedeutung sein. Zu beachten ist dabei, dass retinale Blutungen an sich keineswegs beweisend für ein Schütteltrauma sind.



