Deutscher Rheumatologiekongress 2026
Deutscher Rheumatologiekongress 2026
Rheumapatienten mit Biologicaverordnung im Langzeitverlauf – wenn der verordnende Rheumatologe nicht mehr als Vertragsarzt tätig ist. Ergebnisse einer Befragung nach 8 Jahren
Text
Einleitung: Bisher existieren keine Daten zur Versorgungslücke bei der Behandlung mit Biologika, die durch das Ausscheiden von rheumatologischen Vertragsärzten und -ärztinnen entsteht. In dieser Studie haben wir die rheumatologische Versorgung von GKV-Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen (ERE), die Biologika verordnet bekommen haben, acht Jahre nach dem Ausscheiden des verordnenden Rheumatologen untersucht.
Methoden: Wir haben Patienten, die in den ersten fünf Monaten des Jahres 2017 aufgrund einer ERE Biologika verordnet erhielten, im Jahr 2025 in einer „Paper-and-Pencil“-Untersuchung in unserem Zentrum nach ihrem aktuellen rheumatologischen Versorgungsstatus befragt. Insgesamt wurden 140 Patienten mit eindeutig zuordenbarer Diagnose befragt.
Die Befragung erfolgte mithilfe eines standardisierten Fragebogens, den die Patienten anonym zugesandt bekamen. Sie wurden unter anderem gefragt, ob sie weiterhin bei einem internistischen Rheumatologen in Behandlung sind, ob sie Steroide, csDMARDs oder bDMARDs/tsDMARDs erhalten und wer die Verordnung ausgestellt hat – ob dies ggfs.ein Dermatologe, Hausarzt oder Orthopäde war. Zusätzlich wurde die subjektive Einschätzung der Patienten zur Veränderung ihres Krankheitsverlaufs seit 2017 erhoben.
Ergebnisse: Von den 140 angeschriebenen Patienten kamen 84 Fragebögen (60%) zurück, von denen 80 auswertbar waren. 32 Bögen (22,9%) wurden als unzustellbar zurückgeschickt. 22 Patienten (27,5%) waren 2025 nicht mehr bei einem internistischen Rheumatologen in Behandlung. Von diesen 22 Patienten erhielten 8 weiterhin Biologika (36%). Dabei wurden bei 6 Patienten (27,2%) Biologika durch einen Dermatologen verschrieben, bei 3 (13,75%) durch einen Hausarzt und bei 6 (27,2%) durch einen Orthopäden, teils auch in Kombination.
Die Verordnung von Steroiden unterschied sich 2025 bei Patienten mit und ohne Biologikaverordnung nicht. Bei den csDMARDs war die Verordnung bei Patienten ohne Biologika höher, wobei der Unterschied zwischen den beiden Gruppen (69,6% vs. 59,6%) statistisch nicht signifikant war.
In der größten Diagnosegruppe, den Rheumatoide Arthritis (RA)-Patienten, ergab die subjektive Einschätzung der Patienten, dass 9 Patienten (31%) eine Verbesserung des Krankheitsverlaufs erlebten, 12 Patienten (41,4%) keine Veränderung und 8 Patienten (27,6%) eine Verschlechterung. Es lässt sich tendenziell feststellen, dass RA-Patienten, die 2025 keine Biologika erhielten, häufiger eine subjektive Verbesserung berichteten (p = 0,072).
Schlussfolgerung: 22 Patienten (27,5%) mit ERE fielen nach acht Jahren aus der internistisch-rheumatologischen Versorgung heraus. Nur bei einem kleinen Teil der Patienten wurden die empfohlenen Biologika von anderen Fachrichtungen verschrieben. Die subjektive Einschätzung der Krankheitsveränderung nach acht Jahren zeigte keine signifikanten Unterschiede zwischen Patienten, die weiterhin Biologika und denen, die keine Biologika erhielten.
Offenlegungserklärung: Es bestehen keine Interessenkonflikte.



