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Gesundheit gestalten
30.09.2026-02.10.2026
Göttingen
Gesundheit gestalten
Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz – eine Auswertung des Bericht- und Lernsystems „Anfragen und Praxis bezüglich Assistenz bei der Selbsttötung“
Text
Hintergrund: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 ist die Assistenz bei der Selbsttötung rechtmäßig, wenn sie auf einer freiverantwortlichen Entscheidung der anfragenden Person beruht. Bislang gibt es wenige empirische Untersuchungen zur aktuellen Praxis des Umgangs mit Anfragen nach assistierter Selbsttötung in Deutschland.
Zielsetzung/Fragestellung: Zielsetzung des Bericht- und Lernsystems ist die Erhebung von Daten zum aktuellen Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz in der Praxis.
Material & Methoden: Seit dem 01.11.2024 können Fallberichte zu Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung sowie zu durchgeführten assistierten Selbsttötungen auf einer Berichtsplattform (Bericht- und Lernsystem) anonym eingegeben werden. Die quantitativen Daten wurden deskriptiv analysiert. Die Freitexte wurden inhaltsanalytisch ausgewertet.
Ergebnisse: Zum Zeitpunkt des Kongresses wird eine Auswertung der Daten 18 Monate nach Initiierung des Bericht- und Lernsystems erfolgen. Im Rahmen einer Zwischenanalyse nach 12 Monaten konnten 182 Fallberichte ausgewertet werden. Die häufigsten Gründe für Anfragen und durchgeführte assistierte Selbsttötungen waren Sorgen vor dem Verlust der Selbstbestimmung (n = 41) und der Selbstständigkeit (n = 23). In 31 Fallberichten wurden Angaben zur assistierten Selbsttötung und in weiteren 20 Fallberichten zu einer geplanten assistierten Selbsttötung gemacht. In die Prüfung der Freiverantwortlichkeit waren am häufigsten Ärzt:innen und Mitarbeitende von Sterbehilfeorganisationen einbezogen. In 7 Fallberichten wurde angegeben, dass 2 unabhängige Personen die Freiverantwortlichkeit geprüft hatten. In Bezug auf bestehende Bedarfe wurden klare rechtliche Regelungen (n = 33) und fachliche Leitlinien (n = 20) am häufigsten genannt.
Diskussion: Ausgehend von den erhobenen Daten werden inhaltliche und prozedurale Aspekte möglicher Leitlinienempfehlungen für die Prüfung der Freiverantwortlichkeit bei Anfragen nach assistierter Selbsttötung erörtert.
Take-Home-Message für die Praxis: Die Auswertung der nicht-repräsentativen Daten des Bericht- und Lernsystems weist auf unterschiedliche Vorgehensweisen beim Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz und einen Bedarf an Regelungen und Leitlinien in diesem Kontext hin. Die vorliegenden Daten können die Entwicklung von Leitlinienempfehlungen unterstützen.
Interessenkonflikte: J. Schildmann, T. Pollmächer, A. Simon, S. Sommerlatte und G. Marckmann sind Initiatoren des Bericht- und Lernsystems und sind Mitglieder der Koordinationsgruppe der S2k-Leitlinie „Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung“. Die Arbeit von J. Schildmann wird mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert.



