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Gesundheit gestalten
30.09.2026-02.10.2026
Göttingen
Gesundheit gestalten
Ambulante Rehabilitation: Indikationskriterien einer angemessenen Versorgung
Text
Hintergrund: Der Medizinische Dienst (MD) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts, u.a. für die sozialmedizinische Begutachtung im Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig. In diesem Zusammenhang führt der MD jährlich bundesweit rund 360.000 Begutachtungen zu Fragestellungen bzgl. der Rehabilitation (REHA) durch.
Die medizinische Rehabilitation ist eine interdisziplinäre Komplextherapie unter Berücksichtigung der individuellen sozialmedizinischen Kontextfaktoren der Versicherten. Die Beantwortung der Frage nach der sozialmedizinisch sinnvollsten Art der Leistungserbringung (ambulant vs. stationär), erfordert nicht nur die Berücksichtigung des reinmedizinischen Sachverhalts, sondern wird auch maßgeblich durch die sozialmedizinisch relevanten Kontextfaktoren mitbestimmt.
Das Konzept der ambulanten REHA wurde im Jahr 1996 in die Praxis eingeführt und trotz über 30-jähriger Existenz dieser Modalität bestehen immer noch Unsicherheiten.
Zielsetzung: Die sozialmedizinischen Grundlagen der REHA-Begutachtung durch den MD sollen erläutert und die sozialmedizinischen Vorrausetzungen für eine ambulante REHA dargestellt werden.
Inhalt: Es erfolgt eine Darstellung der Indikationskriterien für eine ambulante REHA-Maßnahme im Hinblick auf eine individualisierte Einzelfallbegutachtung. Erläutert werden REHA-Bedürftigkeit, REHA-Fähigkeit, REHA-Ziele und REHA-Prognose im Hinblick auf die spezifischen Aspekte der ambulanten REHA. Eingegangen wird dabei auch auf die Anforderungen an ärztliche Befundberichte und Verordnungen insbesondere Muster 61.
Diskussionspunkt: Anhand der vorgestellten Grundlagen soll ein Erfahrungsaustausch und eine Diskussion zwischen dem MD und der allgemeinmedizinischen Versorgung erfolgen, um perspektivisch eine optimale rehabilitative Versorgung der Versicherten zu erzielen.
Take Home Message für die Praxis: Ambulant vs. stationär ist nicht nur eine Frage der medizinischen Indikation, sondern auch der sozialmedizinischen Kontextfaktoren.
Interessenkonflikte: Keine



