Gesundheit gestalten
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Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz in Deutschland: empirische Daten und Leitlinienempfehlungen
Text
Namen der Moderierenden sowie der Vortragende: Moderation: Prof. Jan Schildmann; Dr. Luise Farr
Vortragende: Dr. Sven Schwabe; Dr. Luise Farr; Leonie Kupsch; Sabine Sommerlatte; Dr. Ilja Karl & Dr. Luise Farr; Prof. Jan Schildmann
Hintergrund: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 haben Menschen in Deutschland ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben einschließlich des Rechts, sich das Leben zu nehmen und hierbei die freiwillige Hilfe Dritter zu nutzen. Die aktuelle Praxis der Suizidassistenz ist durch eine steigende Häufigkeit und Heterogenität gekennzeichnet [1], [2]. Dass für die Rechtmäßigkeit einer assistierten Selbsttötung allein die Freiverantwortlichkeit des Entschlusses vorausgesetzt wird, ist im internationalen Vergleich ein weitreichendes Alleinstellungsmerkmal. In bisheriger Absenz weiterer gesetzlicher und prozeduraler Regelungen ergeben sich einerseits große Freiheiten, andererseits viele Fragen und Unsicherheiten – insbesondere für (Haus-)ärzt:innen und weitere Mitarbeitende im Gesundheits- und Sozialsystem, die mit Anfragen nach Suizidassistenz konfrontiert werden
Zielsetzung/Fragestellung:
- Vorstellung der Ergebnisse aktueller empirischer Untersuchungen zur Handlungspraxis bei Anfragen nach Suizidassistenz in Deutschland
- Vorstellung von Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung der Leitlinienprozesse zum Thema (S1 Handlungsempfehlung DEGAM, S2k Leitlinie AEM et al)
Diskussionspunkt: Welche Rolle(n) können (Haus-)ärzt:innen im Kontext des assistierten Suizids spielen? Wie kann ein angemessener Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz realistisch in der (haus-)ärztlichen Praxis gelingen? Welche Strukturen und Angebote wären dafür hilfreich, welche hinderlich?
Inhalt: Im ersten Teil des Symposiums geben unterschiedliche Forschungsgruppen Einblicke in aktuelle wissenschaftliche Erhebungen zu den Erfahrungen und Rollen von ärzt:innen im Kontext von Anfragen nach bzw. Durchführungen von assistierten Suiziden. Im zweiten Teil werden bestehende oder in Entwicklung befindliche Empfehlungen vorgestellt, die im Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz eine Orientierung für die Praxis anbieten.
Take Home Message für die Praxis: Die Anfrage nach Suizidassistenz ist kein regelhafter, jedoch ein existenzieller Beratungsanlass in der (haus-)ärztlichen Praxis. Der Umgang damit kann individuell gestaltet werden. Eine ärztliche Mitwirkung bei der Suizidassistenz ist strafrechtlich generell weder ge- noch verboten. Erste Orientierungshilfen für die Praxis existieren bzw. werden entwickelt.
Interessenkonflikt: Dr. Luise Farr: Themenbezogene Referatshonorare, Reisekostenübernahmen oder -zuschüsse durch DFG und BMBFTR, Mitgliedschaften in DEGAM, AEM, Marburger Bund
Prof. Jan Schildmann: Themenbezogene Referatshonorare, Förderung eines wissenschaftlichen Netzwerkes durch die DFG und BMBFTR, Mitgliedschaften in DGHO, DEGAM, AEM
References
[1] Buschner A, Gleich S, Schäffer B. Assisted suicides in Bavaria from 2020 to 2023 – the first results from the multiple cause of death statistics. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz. 2026 Mar;69(3):267-274. DOI: 10.1007/s00103-025-04171-w[2] Sommerlatte S, Droese E, Bausewein C, Pollmächer T, Marckmann G, Simon A, Schildmann J. Assisted suicide in Germany: a survey on requests for and current practices of assisted suicide. BMC Med Ethics. 2026;27:41. DOI: 10.1186/s12910-026-01406-6



