188. Versammlung des Vereins Rheinisch-Westfälischer Augenärzte
188. Versammlung des Vereins Rheinisch-Westfälischer Augenärzte
Wenn das Auge zum Herzen führt
Text
Ophthalmologische Konsile werden häufig zur Abklärung von Visusminderungen oder zur Mitbeurteilung von Kopfschmerzen angefordert. Neben primär okulären Ursachen können diese Symptome jedoch auch Ausdruck schwerwiegender systemischer Erkrankungen sein.
Wir berichten von einer 53-jährigen Patientin, die mit Kopfschmerzen, Nackenschmerzen, Parästhesien im linken Bein und einer Visusminderung am rechten Auge zur augenärztlichen Konsiliaruntersuchung vorgestellt wurde, mit der Bitte um Ausschluss eines Glaukomanfalls und Entlassung bei unauffälligem Befund. Obwohl sich an Vorderabschnitt und Fundus ein blander organischer Befund zeigte, fiel die akute Visusminderung in Verbindung mit dem deutlich eingeschränkten Allgemeinzustand auf, sodass eine notfallmäßige weiterführende bildgebende Diagnostik veranlasst wurde. Diese bestätigte eine akute Aortendissektion. Die Patientin konnte infolgedessen notfallmäßig thoraxchirurgisch versorgt werden und überlebte.
Schlussfolgerung: Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung einer ganzheitlichen Betrachtung des Patienten im augenärztlichen Konsil. Ophthalmologische Symptome können Schlüsselbefunde schwerwiegender, potenziell lebensbedrohlicher systemischer Erkrankungen sein. Ein wacher klinischer Blick und interdisziplinäre Kommunikation können im Einzelfall lebensrettend sein.



