38. Internationaler Kongress der Deutschen Ophthalmochirurgie (DOC)
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Uveitis nach intravitrealer Gabe von Brolucizumab: 2 Fallberichte
Text
Zielsetzung: Beschreibung von 2 Falldemonstrationen zu Nebenwirkungen nach intravitrealem Brolucizumab und Behandlungsverlauf.
Methode: Retrospektive Fallanalyse:
Fall 1: Eine 72 jährige Patientin zeigte nach mind. 2 intravitrealen Injektionen von Brolucizumab eine Uveitis intermedia mit Vorderkammerzellen und Tyndall, nicht pigmentierten Präzipitaten am Hornhautendothel, Glaskörperzellen sowie Haze und einen Visus von 1,2 Dezimal. Anamnestisch bestand die Rötung des Auges seit 3 Wochen.
Fall 2: Ein 84 jähriger Patient entwickelte nach 3 intravitrealen Injektionen mit Brolucizumab im Abstand von 8–12 Wochen eine Uveitis anterior mit stabilem Visus von 0,63 Dezimal, Vorderkammerzellen und Flare sowie Hornhautendothel-Präzipitaten. Es bestand kein Anhalt für eine Vaskulitis.
Bei beiden Patienten sind keine Autoimmunerkrankungen vorbekannt.
Ergebnis: Die Therapie orientierte sich an den Behandlungsempfehlungen von Holz et al.
Fall 1: Stationäre Aufnahme, Lokaltherapie mit Prednisolon Augentropfen stündlich, Prednisolon oral. Ab Tag 7 der Behandlung reizfreier Befund. Im Verlauf langsames Ausschleichen der Medikation. Nach komplett ausgeschlichener Steroidtherapie Wiederauftreten vereinzelter Zellen in Vorderkammer, Prednisolon AT 5x tgl. brachte vollständigen Rückgang des Befundes, daraufhin erneut langsames Ausschleichen, nach Absetzen kein Wiederaufflammen der Entzündung.
Fall 2: Ambulante Lokaltherapie mit Prednisolon AT stündlich, darunter Besserung, im Verlauf langsames Ausschleichen der Medikation. Erstmalig reizfreier Befund nach 22 Tagen Lokaltherapie. Kein Wiederaufflammen der Uveitis anterior.
Schlussfolgerung: In beiden Fällen kam es unter intensiver Steroidtherapie zu einem vollständigen Rückgang des Befundes ohne dauerhafte Einschränkungen. Die Lokaltherapie ist über mehrere Wochen mit langsamem Ausschleichen erforderlich, auf mögliches Wiederaufflammen der Entzündung ist zu achten.



