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42. Wissenschaftliche Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie (DGPP)

Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie e. V.
16.-19.09.2026
Starnberg

Vortrag

Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsprobleme bei Kindern mit Lern- oder geistiger Behinderung und Versorgung mit drahtlosen akustischen Übertragungsanlagen

A. Hesping - Universitätsklinikum Münster, Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie, Münster, Deutschland
C. Meesters - Universitätsklinikum Münster, Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie, Münster, Deutschland
S. Wasmuth - Universitätsklinikum Münster, Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie, Münster, Deutschland
C. Gietmann - Universitätsklinikum Münster, Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie, Münster, Deutschland
M. Weber - Universitätsklinikum Münster, Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie, Münster, Deutschland
M. Scharpenberg - Kompetenzzentrum für klinische Studien Bremen, Universität Bremen, Bremen, Deutschland
A. Rien - Kompetenzzentrum für klinische Studien Bremen, Universität Bremen, Bremen, Deutschland
K. Neumann - Universitätsklinikum Münster, Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie, Münster, Deutschland

Zusammenfassung

Hintergrund: Leitlinien schließen die Diagnose einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) bei Kindern mit niedrigem IQ meist aus. Gleichwohl berichten viele dieser Kinder über AVWS ähnliche Schwierigkeiten und zeigen Testauffälligkeiten. Ziel der vorliegenden Untersuchung war zu prüfen, ob bei Schulkindern mit Lern bzw. intellektueller Behinderung unter Anwendung eines Diskrepanzkriteriums zwischen sprachunabhängigem IQ und AVWS-Testergebnissen eine AVWS diagnostizierbar ist und in welchem Umfang drahtlose akustische Übertragungsanlagen (DAÜ) subjektive oder objektive Vorteile vermitteln. Dabei wurden zusätzlich Fragebogendaten und Komorbiditäten berücksichtigt.

Material und Methode: Eine Kohorte von 15 Schulkindern (7 Jungen, 8 Mädchen; mittlerer IQ = 75,46, SD = 8,66) wurde umfassend diagnostisch erfasst. Das Assessment umfasste eine AVWS-Testbatterie, eine sprachunabhängige Entwicklungsbeurteilung und eine ICD-10-basierte Erhebung von ADHS-Symptomatik. Ergänzend wurden Verhalten und Funktionen (TRF/6–18R, CBCL/6–18R), schulisches und häusliches Hörverhalten (L.I.F.E., C.H.I.L.D.), Hyperakusis sowie Angaben zu Sprachentwicklungsstörungen dokumentiert. Im Anschluss erhielt jedes Kind für eine dreimonatige, kontrollierte Intervention eine DAÜ; Tests und Fragebögen wurden nach 3 und 9 Monaten reevaluiert. Die Studie wurde von Sonova AG (CH) finanziell unterstützt.

Ergebnisse: Bei dreizehn Kindern lagen Sprachentwicklungsstörungen vor (bei drei ausschließlich expressiv, bei zehn auch rezeptiv). Drei Kinder hatten bereits eine ADHS-Diagnose (in medikamentöser Behandlung); ein Kind erhielt nach Studienabschluss eine AD(H)S-Diagnose. Gemäß der ICD-10 ADHS-Checkliste zeigten zwei weitere Kinder Auffälligkeiten in Unaufmerksamkeit und Impulsivität, ein Kind in der Impulsivität. Bei einzelnen Kindern ließ sich eine Diskrepanz zwischen sprachunabhängigem IQ und AVWS-Hörtestergebnissen errechnen, was die Anwendung des Diskrepanzkriteriums stützt.

Die DAÜ Nutzung wurde in zwölf Fällen von Kind, Eltern und Lehrkraft als vorteilhaft beurteilt; in drei Fällen wurde sie abgelehnt. Weiterführende Analysen sind in Auswertung.

Schlussfolgerung: Kinder mit Lern-/geistiger Behinderung weisen häufig Hörschwierigkeiten auf, die einer AVWS ähneln. Mithilfe eines Diskrepanzkriteriums und unter Berücksichtigung von Aufmerksamkeit kann in Teilfällen trotz unterdurchschnittlichem IQ eine AVWS-Diagnose gerechtfertigt sein. Viele Kinder profitieren subjektiv von DAÜ, deren Erprobung zur Verbesserung der Teilhabe erscheint angezeigt.

Text

Fragestellung

Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS) werden gemäß den bisherigen Leitlinien bei Kindern mit unterdurchschnittlichem Intelligenzquotienten nicht diagnostiziert. In der klinischen Praxis zeigen jedoch auch diese Kinder häufig subjektive Schwierigkeiten in der zentralen Hörverarbeitung und -wahrnehmung sowie Auffälligkeiten in den entsprechenden Hörtests. Unklar ist, wie diese Befunde im Zusammenhang mit entwicklungsdiagnostischen Ergebnissen sowie anamnestischen und fragebogenbasierten Angaben zu Konzentration und Aufmerksamkeit einzuordnen sind.

Wir beleuchten diese Fragestellung mit dem Fokus, ob bei Kindern mit niedrigem Intelligenzquotienten eine AVWS-Diagnose im Sinne eines Diskrepanzkriteriums (relevante Diskrepanz zwischen auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsleistungen und nonverbalem Intelligenzniveau) – analog zur Diagnosestellung bei Lese- und Rechtschreibstörungen – dennoch begründet werden kann, und inwiefern diese Kinder subjektiv oder objektiv von der Nutzung von drahtlosen akustischen Übertragungsanlagen (DAÜ) profitieren.

Methodik

Fünfzehn schulpflichtige Kinder mit unterdurchschnittlicher kognitiver Leistungsfähigkeit (7 Jungen, 8 Mädchen; mittlerer IQ = 75,46, SD = 8,66) wurden in die Studie eingeschlossen. Alle Kinder durchliefen zunächst eine umfassende Baseline-Diagnostik, bestehend aus einer AVWS-Testbatterie, einer sprachunabhängigen Entwicklungsdiagnostik und einer ICD-10-basierten anamnestischen Erfassung von ADHS-Symptomen. Anschließend nahmen sie an einer kontrollierten, dreimonatigen Intervention mit einer DAÜ teil.

Die AVWS-Testergebnisse (Sprachverstehen im Störschall gemäß Oldenburger Kindersatztest; Dichotisches Hörvermögen nach Uttenweiler; fünf Untertests aus dem Bochumer auditiven und Sprachdiskriminationsscreening: Ba vs. Ga binaural, Ga vs. Ka binaural, Tondauer interaural, Frequenz interaural, Sinusoidale Amplitudenmodifikation dichotisch; Auditive Diskrimination von Pseudowörtern aus der neuropsychologischen Testbatterie BVN/NPS; Mottier-Test; auditives Satzgedächtnis gemäß Potsdam-Illinois Test für Psycholinguistische Fähigkeiten [P-ITPA]; Zahlenfolgegedächtnis gemäß Battery for Assessment in Children – Merk- und Lernfähigkeitstest für 6- bis 16-Jährige [BASIC-MLT]; phonologische Bewusstheit gemäß P-ITPA; Auditive Vervollständigung [Subtest „Worte Ergänzen“] und Auditive Synthese [Subtest „Laute Verbinden“] aus dem Psycholinguistischen Entwicklungstest [PET]) wurden mittels z-Transformation zu einem zusammengesetzten Leistungswert aggregiert und in Relation zum IQ gesetzt. Verhalten sowie emotionale, somatische und soziale Funktionen wurden mittels Teacher’s Report Form für 6–18-Jährige (TRF/6–18R) und Child Behavior Checklist für 6–18-Jährige (CBCL/6–18R) erfasst; Unterrichts- und Alltags-Hörverhalten mittels Listening Inventory For Education – Revised (L.I.F.E.) bzw. Children’s Home Inventory for Listening Difficulties (C.H.I.L.D., Eltern- und Kinderversion). Hyperakusis wurde über binaurale Unbehaglichkeitsschwellen (0,5–4 kHz) und den altersangepassten Mini-Hyperacusis-Fragebogen (MiniHQ9) dokumentiert; Misophonie und Sprachentwicklungsstörungen wurden anamnestisch erfasst. Alle Tests und Fragebögen wurden 3 und 9 Monate nach Baseline wiederholt. Ein gleichgewichteter zusammengesetzter AVWS-Leistungswert wurde mittels Z-Transformation pro Kind und Messzeitpunkt als Mittelwert aller verfügbaren AVWS-Tests berechnet, wobei fehlende Werte ausgeschlossen wurden. Pearson-Korrelationen wurden zwischen dem AVWS-Leistungswert und dem IQ-Z-Score (berechnet als (IQ-100)/15) für T0 und T1 getrennt berechnet. Einfache lineare Regressionen des Komposit-Z-Scores auf den IQ-Z-Score wurden für jeden Messzeitpunkt angepasst, um Steigung und Bestimmtheitsmaß (R2) zu ermitteln. Die Veränderung von T0 zu T1 wurde mittels Paired t-Test und Wilcoxon-Signed-Rank-Test für die Komposit-Z-Scores untersucht. Die Studie wird durch Sonova AG (CH) gefördert.

Ergebnisse

Zehn Kinder zeigten eine kombinierte expressive und rezeptive Sprachentwicklungsstörung (SES), drei ausschließlich eine expressive SES. Bei drei Kindern bestand zusätzlich eine Diagnose einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) mit medikamentöser Behandlung (zwei mit Methylphenidat, eines mit mehreren Wirkstoffen); bei einem weiteren Kind wurde nach Studienabschluss verzögert eine ADHS diagnostiziert und eine Methylphenidat-Behandlung eingeleitet. Gemäß der ADHS-Symptomkriterien-Checkliste nach ICD-10 ergaben sich bei zwei weiteren Kindern Auffälligkeiten bezüglich Unaufmerksamkeit und Impulsivität und bei einem Kind isoliert im Bereich Impulsivität. Bei einzelnen Kindern führten Verständnisschwierigkeiten zu Nicht-Durchführbarkeit von Untertests der oben beschriebenen Testbatterie; zudem konnte die Testbatterie aufgrund nachlassender Konzentration z.T. nicht durchgehend vollständig erhoben werden. Zum Zeitpunkt T0 bestand eine schwach positive Korrelation zwischen Komposit-Z-Score und IQ-Z-Score (r = 0,258). Die lineare Regression ergab eine Steigung von 0,307 und ein R² von 0,066, d.h. der IQ erklärte lediglich 6,6% der Varianz der AVWS-Gesamtscores, sodass die Mehrheit der Streuung durch weitere Faktoren zu erklären ist. Zum Zeitpunkt T1 war der Zusammenhang vernachlässigbar (Korrelation r=0.036, Steigung =0.054, R2=0.001), was darauf hindeutet, dass der IQ nach dem Interventionszeitraum im Wesentlichen keine Varianz der Gesamtscores erklärte.

In zwölf Fällen bewerteten Kind, Eltern und Lehrkraft die Nutzung der DAÜ einvernehmlich als vorteilhaft; in zwei Fällen lehnten Lehrkraft und/oder Kind die DAÜ ab, in einem Fall taten dies die Eltern. Von diesen drei Abbrechern wies ein Kind eine formelle ADHS-Diagnose auf und eines erfüllte im Screening nach ICD-10-Kriterien für den Bereich Aufmerksamkeitsprobleme.

Eine erste Prä-Post-Analyse mit zwölf Kindern zeigte im gleichgewichteten zusammengesetzten AVWS-Leistungswert bislang keine signifikante Verbesserung nach dreimonatiger DAÜ-Nutzung gemäß gepaartem t-Test und Wilcoxon-Signed-Rank-Test. Von den zwölf Kindern zeigten sieben Kinder eine Verbesserung des Komposit-Z-Scores von T0 zu T1, fünf Kinder verschlechterten sich. Dabei waren die Verschlechterungen meist geringfügig, die Verbesserungen jedoch größtenteils stark.

Schlussfolgerung

Kinder mit unterdurchschnittlicher kognitiver Leistungsfähigkeit können auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsauffälligkeiten zeigen, die dem klinischen Bild einer AVWS entsprechen. Unter Anwendung eines Diskrepanzkriteriums zwischen sprachunabhängigem IQ und AVWS-Testleistungen ist die Anerkennung einer AVWS-Diagnose auch bei unterdurchschnittlichem IQ zu diskutieren. Die bisherigen Ergebnisse deuten zudem darauf hin, dass viele der eingeschlossenen Kinder subjektiv von drahtlosen akustischen Übertragungsanlagen profitieren, weshalb die Erprobung dieser Technologie zur Verbesserung des Zuhörvermögens und der sozialen Teilhabe angezeigt sein kann. Aufmerksamkeitsstörungen während Diagnostik und Alltag sind zu berücksichtigen, erklären jedoch nicht sämtliche Befunde.