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Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2026 (DKOU 2026)

Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU)
20.-23.10.2026
Berlin

Meeting Abstract

E-Scooter Unfälle: Gibt es Evidenz für eine Helmpflicht? Ergebnisse einer Metaanalyse und retrospektiven Kohortenstudie an einem Traumazentrum Level I

Heinrich Voß - Zentrum für Klinische Forschung, Unfallkrankenhaus Berlin, Berlin, Deutschland
Wiebke Käckenmester - Zentrum für Klinische Forschung, Unfallkrankenhaus Berlin, Berlin, Deutschland
Alexander Hönning - Zentrum für Klinische Forschung, Unfallkrankenhaus Berlin, Berlin, Deutschland
Georg Osterhoff - Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie, Unfallkrankenhaus Berlin, Berlin, Deutschland
Julia Seifert - Zentrum für Klinische Forschung, Unfallkrankenhaus Berlin, Berlin, Deutschland
Cosima Prahm - Zentrum für Klinische Forschung, Unfallkrankenhaus Berlin, Berlin, Deutschland

Text

Zielsetzung und Fragestellung: Für die Novellierung der Elektro-Kleinstfahrzeugverordnung (eKFV) in Deutschland, die 2026 in Kraft treten soll, wurden von Seiten des ADAC sowie der EU unter anderen eine Helmpflicht gefordert. In diesem Rahmen konnte eine von der Björn-Steiger-Stiftung finanzierte 2-teilige Studie am Unfallkrankenhaus Berlin durchgeführt werden, in der Verletzungsursache, -art und-schwere u.a. Parameter im Rahmen einer systematischen Literaturrecherche sowie Kohortenstudie untersucht wurden. Ziel war es, Forderungen für Sicherheitsmaßnahmen bei der Nutzung von E-Scootern mit medizinischen Daten zu belegen.

Material und Methoden: Metaanalyse: A priori Registrierung der Methodik im International Prospective Register of Systematic Reviews. Literaturrecherche in drei elektronischen Datenbanken im Zeitraum 01/2019 bis 11/2024 (deutsch oder englisch). Die automatisierte Suche ergab 1.121 Artikel, 149 Originalarbeiten wurden zur Auswertung eingeschlossen werden.Kohortenstudie: Ethikantrag und Studienregistrierung im Deutschen Register klinischer Studien. Selektion aller Fälle, in denen „e-scooter“ oder „e-Roller“ zwischen 15.06.2019 und 31.12.2024 im KIS medico vermerkt war. Extraktion relevanter Daten in Excel und Bereinigung der Daten anhand von Rangechecks, Konsistenzchecks sowie Prüfung von Bereichsüberschreitungen. Deskriptive statistische Auswertung in STATA und Berichterstattung gemäß STROBE-Prinzipien.

Ergebnisse: Die im Rahmen der retrospektiven Auswertung gewonnen Ergebnisse aus 322 Unfällen zeigten hohe Anteile von Kopf- und Gesichtsverletzungen (50%), jedoch mit einer geringen Verletzungsschwere (AIS 1–3). Die Verletzungen betrafen überwiegend Gesichtsschädel und –weichteile sowie Mund- und Zahnbereich. Schwere Hirnverletzungen (AIS ≥3) lagen bei nur 5 Fahrern (1,6%) vor. Frakturen der oberen und unteren Extremität konnten in bis zu 40% nachgewiesen werden. Die Unfälle geschahen ganz überwiegend durch Fahrfehler und Stürze ohne Kollision mit anderen Teilnehmern oder Objekten. Einen ISS>15 sahen wir bei 6 von 322 Patienten. Die stationäre Aufnahmequote lag mit 31% war hoch. Die Auswertung der Literaturrecherche ergab zwar einen hohen Anteil von Gesichts- Kopfverletzungen der E-Scooter Fahrer, jedoch mit einer eher geringen Häufigkeit von schweren Kopfverletzungen (>AIS2). Die Kopfverletzungen wurden von Extremitätenverletzungen gefolgt. Andere Verletzungen waren selten (Thorax, Abdomen, Wirbelsäule). Die Helmtragequote war gering. Stationäre Aufnahmequoten lagen bei 19%.

Diskussion und Schlussfolgerung: Die Ergebnisse unserer retrospektiven Studie zeigten in Übereinstimmung mit bisherigen Literaturdaten einen hohen Anteil von Kopfverletzungen, jedoch mit einer geringen Verletzungsschwere. Allerdings betreffen die Kopfverletzungen ganz überwiegend den Gesichts- Mundbereich. Da ein konventioneller Helm nicht vor Gesichtsverletzungen schützt, kann aus den vorliegenden Daten keine Helmpflicht abgeleitet werden. Ungeachtet dessen ist jede schwere Kopfverletzung zu vermeiden, sodass eine Empfehlung zum Helmtragen gegeben werden kann.